Hallo zusammen!
mein Name ist Tina, bin 32 Jahre jung komme aus Niederösterreich und möchte demnächst mit der BRP starten.
Jedoch gibt es da ein Problem und zwar: ich habe keinen Lehrabschluss (wollte ich gerne nachholen, was auch kein Problem wäre). Ich verfüge aber über eine Befähigungsprüfung Lt.§22 Gewerbeordnung 1994
Wie ich den aktuellen Zulassungsbestimmungen entnehmen konnte, gilt die eine Befähigungsprüfung auch als Zulassungskriterium zur BRP.
Heute war ich dann bei einer HLA um mich für die Zulassung anzumelden, dort wurde mir gesagt, dass eine Befähigungsprüfung wahrscheinlich doch nicht ausreichen würde?!
Für mich wäre es jetzt kein Problem einen Lehrabschluss nachzuholen, jedoch erfülle ich doch mit der Befähigungsprüfung auch die Kriterien oder nicht?!
Ich kenn mich nicht mehr aus , vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ab heute muss ich mal ca. 2 Wochen warten aufs Ergebnis vom Landesschulrat, da dieser meinen Antrag prüfen wird. Ich will aber jetzt nicht da sitzen und nichts tun.
Bestenfalls werde ich jetzt selbst mal zum Telefon greifen und dort anrufen.
Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht?!
Bitte um Hilfe!
Danke
lg
