Gestern habe ich einen interessanten Beitrag im Internet gefunden. Indem ganz genau erklärt ist, welche Voraussetzungen man erfüllen muss um das Stipendium zu bekommen:
Grundsätzlich ist es erforderlich, Einkünfte von mindestens 7272 Euro (Brutto minus Sozialversicherung) mindestens vier Jahre (48 Monate) zur Gänze selbst erhalten zu haben.
Weitere Infos:
1. Die Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes zählen unabhängig vom Einkommen in jedem Fall als Selbsterhalt.
2. Zeiten des Arbeitslosengeld-, Notstandshilfe-, Krankengeldbezuges, etc. zählen nur, wenn die entsprechenden Jahreseinkünfte von mindestens 7272 Euro erzielt wurden.
3. Eine aliquote Berechnung in Rumpfjahren ist möglich.
4. Auch Zeiträume in denen Waisenpension bezogen wurde gelten als Selbsterhalterzeiten, falls dein Einkommen ohne Waisenpension mindestens 7272 Euro erreicht hat.
5. Beschäftigungslose Zeiten können auch als Selbsterhalt zählen, wenn auf Grund des zuvor erwirtschafteten Einkommensüberschusses eine entsprechende Ansparung zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten während dieses Zeitraumes möglich war und insgesamt Einkünfte von 7272 Euro jährlich erzielt wurden.
6. Die Zeiten des Selbsterhaltes müssen vor der ersten Zuerkennung der Studienbeihilfe liegen.
7. Falls sich Studierende durch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft selbst erhalten haben, zählt nur die Berechnung des Einkommens aus dem Einheitswertbescheid bzw. dem Einkommenssteuerbescheid für die Grenze von 7272 Euro (Verkaufserlöse, Privatentnahmen, etc. sind bedeutungslos).
8. Die Pflicht- oder Selbstversicherung in der Sozialversicherung ist ein wesentliches Merkmal des Selbsterhaltes.
Die Vorteile des SelbsterhalterInnen Status sind:
1. Eine höhere Höchststudienbeihilfe von 7272 Euro (anstatt 5088).
2. Das Einkommen der Eltern wird für die Berechnung der Studienbeihilfe
nicht berücksichtigt .
3. Die Altersgrenze erhöht sich für SelbsterhalterInnen um maximal 5 Jahre
und zwar um ein Jahr für jedes Jahr, in dem du dich länger als vier Jahre
selbst erhalten hast, maximal jedoch bis 35.
Eine weitere Möglichkeit stellt das Studienabschlussstipendium (SAS) dar.
Tipp:
Genaue Informationen wann du wie lange wo beschäftigt warst und was du verdient hast, bekommst du am einfachsten durch Anfrage bei der Gebietskrankenkasse - Du kannst dir einen "Versicherungszeitenausdruck mit Beitragsgrundlagen" zuschicken lassen.
Achtung:
Falls du bereits einmal inskribiert (gemeldet) warst, zählt dies bereits als Studium im Sinne des Studienförderungsgesetzes - auch wenn du danach nicht mehr auf der Universität warst oder gar keine Prüfungen abgelegt hast!
In diesem Fall musst du einen günstigen Studienerfolg aus dem Vorstudium vorweisen können bzw. eventuell auch die Vorschriften für den Studienwechsel beachten (Gilt nicht für das SAS).
Quelle: http://www.oeh.ac.at/quicklinks/oeh_stipendienrechner/
